AGB Bellmado Reisewelt
Lieber Kunde, liebe Kundin, die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Dir als Kunde/Kundin und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.
1 Vertragsschluss
1.1 Mit Deinem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bietest Du uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Deines Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.2 Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Dir und dem gewünschten Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft (Deinem Vertragspartner).
2 Vertragspflichten des Reisevermittlers
2.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Weiterleitung der vom Vertragspartner bereitgestellten Reiseunterlagen.
2.2 Soweit zur Umsetzung Deines Reisewunsches notwendig, sind wir ausnahmsweise berechtigt, von Deinem Buchungsvorgaben im Rahmen eines Leistungsbestimmungsrechts nach Maßgabe von § 317 BGB abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen können, dass Du die Abweichung billigen würdest. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Dich zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Deine Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte Verzögerung die Durchführung Deines unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.
2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Dich. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
2.4 Die EG-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Buchung Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei
der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste (so genannte „Black List“) über die mit Flugverbot in der Europäischen Gemeinschaft belegten Fluggesellschaften ist als PDF-Datei über die Internetseite der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm) in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar; sie kann auf Dein Verlangen auch im Reisebüro eingesehen werden.
3 Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 Bitte beachte sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten bist Du selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Deinen Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.
3.2 Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem Dir vorliegenden Reisekatalog oder Prospekt enthalten sind.
3.3 Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Du und Deine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.4 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Dich auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.
3.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Dich und Deine Mitreisenden.
3.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere
Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht.
3.7 Zur Beschaffung von Visa oder/und sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
4 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen
Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die Du abgedruckt in dem der Buchung zu Grunde liegenden Prospekt oder im Katalog des Leistungsträgers findest, der Dir in aller Regel vorliegt. Du kannst bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn Du dich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklärst, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife; zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage und Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn / Tarifverzeichnis Personenverkehr (Tfv 600).
5 Vermittlung von Linienflugscheinen
5.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungsleistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft.
5.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flugbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins erheben wir deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für unsere Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden von uns separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Dir im Einzelfall
anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die durch Aushang in unseren Geschäftsräumen oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.
5.3 Das Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von uns ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.
5.4 Als vermittelnde Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit sind wir Dir gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist ohne Einfluss auf den von Dir zu entrichtende Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.
5.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf dem jeweiligen Flug anwendbar – die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.
6 Aufwendungsersatz
6.1 Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.
6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Dir an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Dich zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Deinem mutmaßlichen Willen für erforderlich halten.
6.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Dich bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger von Dir einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Vertragspartners. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Dich weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Dir gegenüber Deinem Vertragspartner vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom Vertragspartner angegebene Stornopauschale entstanden ist.
6.4 Preisänderungen Deines Vertragspartners und der Leistungsträger unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Dich weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Vertragspartner oder Leistungsträger belastet werden.
6.5 Aufwendungen, die uns nach Maßgabe vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Dir aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.
6.6 Unserem Aufwendungsersatzanspruch kannst Du keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Vertragspartner, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mit verursacht haben oder Dir gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.
7 Aufwendungsersatz
7.1 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Dir zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis deinerseits hierauf getroffen werden.
7.2 Werden auf Deinen Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), sind wir berechtigt, für unsere damit im Zusammenhang stehenden Leistungen ohne gesonderten Nachweis als Entgelt EUR 30 pro Reisenden zu berechnen, wobei Dir unbenommen bleibt, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale entstanden sind. Im Übrigen gilt Ziffer 7.1 entsprechend.
8 Reiseunterlagen
8.1 Wir haben gemeinsam mit Dir die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Dir durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei bist Du verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommst Du dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.
8.2 In der Regel werden Dir die Reiseunterlagen vom Leistungsträger direkt per Mail zugeleitet. Sofern eine Aushändigung durch uns erfolgt, geschieht dies im Geschäftslokal unseres Reisebüros; nur auf Dein ausdrückliches Verlangen und auf Dein ausschließliches Versendungsrisiko erfolgt durch uns eine Versendung von Unterlagen auf dem Postweg. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollte Dir, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens drei Arbeitstage vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wende Dich sich bitte umgehend an unser Reisebüro.
9 Reklamationen
9.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Dich hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Insbesondere sind wir nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen, Anspruchsschreiben Deinerseits fristwahrend an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten, haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
9.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Dich bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes (htttp://www.lba.de) veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier- und Gepäckschäden.
10 Haftung des Reisevermittlers
10.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Dir übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Deinem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.
10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Sofern Du besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußerst, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung Deines Vertragspartners sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den Vertragspartner gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.
11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kannst Du Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
11.2 Deine Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsstest, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.
12 Datenschutz
12.1 Die personenbezogenen Daten, die Du uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
12.2 Wir möchten Dich künftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Deine Einwilligung, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Du derartige Informationen nicht wünschst und Du nicht von der Möglichkeit Gebrauch machst, jederzeit der Verwendung Deiner Daten zu widersprechen. Wenn Du die Übermittlung von Informationen nicht wünschen solltest, unterrichte uns bitte unter unserer unten genannten Anschrift.
13 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Dir als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unserer Gerichtsstand Grevesmühlen.
13.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers als vereinbart.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Januar 2024