Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass digitale Angebote – wie Websites, Buchungssysteme oder mobile Apps – für alle Menschen zugänglich sind, auch für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Was bedeutet das für unser Unternehmen?
Als kleines Unternehmen im Sinne der Kleinunternehmerregelung (weniger als 10 Mitarbeitende, unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz) sind wir nicht gesetzlich verpflichtet, unsere Website vollständig barrierefrei zu gestalten. Dennoch ist es uns ein wichtiges Anliegen, unsere Angebote so nutzerfreundlich und zugänglich wie möglich zu präsentieren.
Unser Ziel: Eine zugängliche Online-Erfahrung für alle
Wir bemühen uns, die Inhalte unserer Website so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen gut zugänglich sind. Dazu zählen unter anderem:
klare, verständliche Sprache
übersichtliche Navigation
kontrastreiche Gestaltung
Alternativtexte für Bilder (wo möglich)
Bitte beachten Sie, dass unser Onlineangebot aktuell noch nicht vollständig barrierefrei ist. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich an Verbesserungen.
Haben Sie Hinweise oder Wünsche?
Sollten Sie bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur besseren Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
Bellmado -Tourismus Agentur
Mail: info@bellmado.de